Teilnahmebedingungen zum Fußball-Tippspiel-Gewinnspiel von SPECHT Küchen

  1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

SPECHT Küchen GmbH
Märkische Str. 5-9
59174 Kamen-Heeren
Tel.: (02307) 96860
Fax: (02307) 968676
E-Mail: 
info@specht-kuechen.de

Nachfolgend „SPECHT Küchen“ oder „Veranstalter“ genannt.

  1. Aktionszeitraum

Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 statt.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die innerhalb dieses Aktionszeitraums bei SPECHT Küchen einen verbindlichen Kaufvertrag über eine Küche abschließen und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen sowie deren Angehörige.

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen zulässig. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist ausgeschlossen.

  1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass die teilnehmende Person im Aktionszeitraum einen verbindlichen Kaufvertrag über eine Küche bei SPECHT Küchen abschließt.

Der Mindesteinkaufswert beträgt 500,00 € brutto.

Pro Kaufvertrag wird maximal ein Original-Tippschein ausgegeben. Pro Kaufvertrag ist nur eine Teilnahme möglich.

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Original-Tippscheine, die im Küchenstudio von SPECHT Küchen ausgegeben wurden, nehmen am Gewinnspiel teil. Kopien, digitale Nachbildungen, nachträglich veränderte oder manipulierte Tippscheine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  1. Ablauf des Tippspiels

Teilnehmende Personen tippen auf dem Original-Tippschein die ersten vier Plätze des internationalen Fußballturniers 2026 in der richtigen Reihenfolge.

Ein Gewinnanspruch entsteht nur, wenn alle vier Platzierungen exakt in der richtigen Reihenfolge getippt wurden.

Beispiel:

  1. Platz: Team A
  2. Platz: Team B
  3. Platz: Team C
  4. Platz: Team D

Der Tipp muss vollständig vor Ende des Aktionszeitraums abgegeben werden. Nachträgliche Änderungen des Tipps sind ausgeschlossen.

  1. Gewinn

Gewinnerinnen oder Gewinner erhalten den im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis ihrer Küche zurück.

„Kompletter Einkauf“ im Sinne dieser Aktion meint ausschließlich den im ursprünglichen Kaufvertrag ausgewiesenen und tatsächlich gezahlten Brutto-Kaufpreis der Küche einschließlich der im Kaufvertrag enthaltenen Küchenmöbel, Elektrogeräte und vereinbarten Montageleistungen. Nicht umfasst sind Finanzierungskosten, Verzugszinsen, Mahnkosten, nachträgliche Zusatzaufträge, Vertragsänderungen, Storno- oder Rückabwicklungskosten sowie sonstige nicht ausdrücklich im ursprünglichen Kaufvertrag enthaltene Leistungen.

Die Rückerstattung erfolgt nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch die Kundin oder den Kunden und nach rechtskräftiger Feststellung des Endergebnisses des Turniers.

Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf ein von der Gewinnerin oder dem Gewinner benanntes Konto.

Eine Barauszahlung vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist ausgeschlossen.

  1. Gewinnerermittlung

Die Gewinnerermittlung erfolgt nach Abschluss des internationalen Fußballturniers 2026 und nach offizieller Feststellung der ersten vier Platzierungen.

Das Turnier findet nach aktuellem FIFA-Spielplan vom 11.06.2026 bis 19.07.2026 statt; die Gewinnerermittlung kann daher erst nach dem Finalwochenende erfolgen.

SPECHT Küchen prüft alle eingereichten Tippscheine auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Teilnahmeberechtigung.

Gewinnerinnen und Gewinner werden innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Prüfung per Telefon, E-Mail oder postalisch kontaktiert.

  1. Mehrere Gewinner

Sollten mehrere teilnahmeberechtigte Personen den korrekten Tipp abgegeben haben, erhalten alle berechtigten Gewinnerinnen und Gewinner den jeweils nach diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Gewinn, maximal jedoch bis zum genannten Höchstbetrag pro Kaufvertrag.

Alternativ, falls ihr das Risiko begrenzen wollt, könnt ihr diese Variante verwenden:

  1. Zusatzgeschenke und Aktionsvorteile

Im Aktionszeitraum können teilnehmende Kundinnen und Kunden zusätzlich folgende Aktionsvorteile erhalten:

  • 1.200 € Extra-Jubiläums-Bonus
  • Gratis Entsorgung der vorhandenen Küche
  • Lieferung und Montage geschenkt
  • Ein Deutschland-Fantrikot und ein Geschenkpaket zu jedem qualifizierten Küchenkauf

Die konkreten Aktionsvorteile ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und Kaufvertrag. Die Aktion ist nur im genannten Zeitraum gültig und nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder Sondervereinbarungen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Geschenke werden nur solange der Vorrat reicht ausgegeben.

Soweit ein Geschenk alkoholische Getränke enthält, erfolgt die Ausgabe ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Der Veranstalter kann einen Altersnachweis verlangen. Alternativ kann ein alkoholfreies Geschenk gewählt werden.

  1. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.

Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor bei:

  • falschen oder unvollständigen Angaben,
  • Manipulation oder Manipulationsversuchen,
  • mehrfacher Teilnahme entgegen diesen Bedingungen,
  • Verwendung gefälschter oder veränderter Tippscheine,
  • Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen,
  • Rücktritt, Stornierung, Anfechtung oder wirksamer Aufhebung des zugrunde liegenden Kaufvertrags.

Wird der Kaufvertrag nachträglich storniert, aufgehoben oder wirksam widerrufen, entfällt die Teilnahmeberechtigung und ein etwaiger Gewinnanspruch.

  1. Keine Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und wird weder von Meta, Facebook noch Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich SPECHT Küchen.

Ein solcher Plattform-Hinweis ist bei Social-Media-Gewinnspielen üblich und wird in vielen Teilnahmebedingungen ausdrücklich aufgenommen.

  1. Keine offizielle Verbindung zur FIFA oder zum Turnierveranstalter

Dieses Gewinnspiel steht in keiner offiziellen Verbindung zur FIFA, zum FIFA World Cup™, zum DFB oder zu sonstigen offiziellen Turnierveranstaltern, Sponsoren oder Rechteinhabern.

SPECHT Küchen ist kein offizieller Sponsor, Partner oder Lizenznehmer des Turniers. Die Aktion ist eine eigenständige Verkaufs- und Gewinnspielaktion von SPECHT Küchen.

  1. Datenschutz

Für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen, insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Angaben zum Kaufvertrag, abgegebener Tipp sowie gegebenenfalls Bankverbindung im Gewinnfall.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Gewinnerbenachrichtigung und zur Auszahlung eines etwaigen Gewinns.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu Kontaktmöglichkeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.specht-kuechen.de/datenschutz/

  1. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.